Für das Jahr 2026 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze unverändert wie im Vorjahr 551,10 Euro monatlich. Geringfügig Beschäftigte sind zwar in der Unfallversicherung versichert, verfügen allerdings über keine Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Was beim Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze zu beachten ist, erfahren Sie in der neuen Ausgabe von Steuernews-TV.
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