Als erster Teil der geplanten Pensionsreform wurde bereits die neue Teilpension beschlossen, welche mit 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Ziel ist es, älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit zu bieten, die Arbeitszeit in reduzierter Form fortzusetzen und gleichzeitig einen Teil der Pension zu beziehen. Wer Anspruch auf die neue Teilpension hat und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, darüber informieren wir Sie in unserer neuen Ausgabe von Steuernews-TV.
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