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Language: de

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Aktuell - wissenswert - gewinnbringend

00:00:02.720 --> 00:00:05.200
Steuernews-TV

00:00:05.200 --> 00:00:08.840
Wer hat Anspruch auf die neue Teilpension?

00:00:08.840 --> 00:00:14.640
Als erster Teil der geplanten Pensionsreform wurde bereits die neue Teilpension beschlossen,

00:00:14.640 --> 00:00:21.880
welche mit 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Ziel ist es, älteren Arbeitnehmerinnen

00:00:21.880 --> 00:00:28.000
und Arbeitnehmern die Möglichkeit zu bieten, die Arbeitszeit in reduzierter Form fortzusetzen und

00:00:28.000 --> 00:00:33.720
gleichzeitig einen Teil der Pension zu beziehen. Anspruch auf die neue Teilpension haben jene

00:00:33.720 --> 00:00:39.000
Personen, welche die Voraussetzungen für eine der nachfolgenden Pensionsarten erfüllen:

00:00:39.000 --> 00:00:41.240
reguläre Alterspension

00:00:41.240 --> 00:00:43.440
Schwerarbeiterpension

00:00:43.440 --> 00:00:46.000
Langzeitversicherungspension

00:00:46.000 --> 00:00:48.040
Korridorpension

00:00:48.040 --> 00:00:51.880
Der Anspruch knüpft weiters an die Voraussetzung, dass die Arbeitszeit

00:00:51.880 --> 00:01:00.400
nachweislich um mindestens 25 % bzw. höchstens 75 % reduziert wird. Die Höhe der Teilpension

00:01:00.400 --> 00:01:06.240
richtet sich nach dem Ausmaß der vorgenommenen Arbeitszeitreduktion. Wird die Teilpension vor

00:01:06.240 --> 00:01:12.120
dem Regelpensionsalter angetreten, so werden dafür monatliche Abschläge berechnet. Im Zuge

00:01:12.120 --> 00:01:19.396
der neuen Teilpension wurden auch die Regelungen zur Altersteilzeit angepasst.

00:01:19.396 --> 00:01:22.036
Das war es von uns und Steuernews-TV.

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Alle Informationen finden Sie wie immer auf unserer Website.

