Steht das Pendlerpauschale bei Benutzung eines arbeitgebereigenen Fahrrades oder E-Bikes zu?
Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsatzbetrag abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern zusteht. Man unterscheidet zwischen großem und kleinem Pendlerpauschale. Wird dem Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Fahrrad oder E-Bike zur Verfügung gestellt, ist das seit 1.8.2021 kein Problem für den Anspruch auf das Pendlerpauschale. Nähere Infos erfahren Sie jetzt bei uns in Steuernews-TV.
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