Pauschale Forderungswertberichtigungen und pauschale Rückstellungen
Das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz eröffnet die Möglichkeit für pauschale Forderungswertberichtigungen und pauschale Rückstellungen. Diese sind für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2020 unter bestimmten Voraussetzungen des Unternehmensgesetzbuches zulässig. Was dabei zu beachten ist und wie sich die Pauschalwertberichtigung von Altbeständen steuerlich auswirkt, erfahren Sie hier in Steuernews-TV.
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